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Einbürgerungstest nicht bestanden: Wiederholung, Kosten und Fristen für den zweiten Versuch

25. September 2026

Der Einbürgerungstest ist für viele Bewerberinnen und Bewerber die letzte Hürde auf dem Weg zum deutschen Pass. Wer die Prüfung nicht besteht, erschrickt oft zuerst – doch ein nicht bestandener Test ist kein Ausschlussgrund für die Einbürgerung. Sie dürfen ihn wiederholen, und zwar so oft Sie möchten. Dieser Artikel erklärt, was nach einem gescheiterten Versuch passiert, welche Kosten und Fristen gelten und wie Sie den zweiten Anlauf gezielt vorbereiten.

Wann gilt der Einbürgerungstest als bestanden?

Der Test besteht aus 33 Fragen: 30 bundesweit gleiche Fragen aus den Themenbereichen „Leben in der Demokratie", „Geschichte und Verantwortung" sowie „Mensch und Gesellschaft" und 3 landesspezifische Fragen zu dem Bundesland, in dem Sie leben. Jede Frage hat vier Antwortmöglichkeiten, von denen genau eine richtig ist. Sie haben 60 Minuten Zeit.

Bestanden hat, wer mindestens 17 der 33 Fragen richtig beantwortet. Das entspricht einer Quote von rund 52 Prozent. Wer 16 oder weniger richtige Antworten hat, erhält kein „Zertifikat Einbürgerungstest", sondern nur eine Bescheinigung über die Teilnahme. Wichtig: Es gibt keine Note und keine Teilpunkte – jede Frage zählt gleich viel.

Was passiert nach einem nicht bestandenen Test?

Ein nicht bestandener Einbürgerungstest hat keine rechtlichen Nachteile für Ihr laufendes Einbürgerungsverfahren. Die Einbürgerungsbehörde verlangt lediglich das Zertifikat als Nachweis; wann Sie es vorlegen, ist flexibel. Die wichtigsten Punkte:

  • Unbegrenzte Wiederholungen: Das Staatsangehörigkeitsgesetz sieht keine Höchstzahl an Versuchen vor. Sie können den Test so oft ablegen, bis Sie bestehen.
  • Keine gesetzliche Sperrfrist: Sie müssen keine Wartezeit einhalten. In der Praxis richtet sich der nächste Termin nach dem Angebot Ihrer Prüfungsstelle – meist gibt es alle vier bis acht Wochen einen Termin.
  • Erneute Anmeldung nötig: Der Folgetermin läuft nicht automatisch. Sie melden sich erneut bei einer zugelassenen Prüfungsstelle an, etwa bei einer Volkshochschule oder einem anerkannten Bildungsträger.
  • Kosten pro Versuch: Jeder Versuch kostet erneut 25 Euro. Die Gebühr wird nicht erstattet und nicht auf spätere Versuche angerechnet.
  • Nur die bestandene Prüfung zählt: Frühere Fehlversuche werden im Zertifikat nicht erwähnt und der Behörde nicht mitgeteilt.

Praktische Details zu Unterlagen, Ausweispflicht und Anmeldeweg finden Sie in unserem Beitrag Einbürgerungstest anmelden: Termin, Unterlagen und Ablauf.

Die häufigsten Gründe für das Nichtbestehen

Aus der Erfahrung vieler Teilnehmender lassen sich vier typische Ursachen benennen:

  1. Zu spätes Lernen. Der Gesamtkatalog umfasst 300 allgemeine und je 10 landesspezifische Fragen, also 310 Fragen pro Bundesland. Wer erst zwei Tage vorher beginnt, schafft die Menge nicht.
  2. Falsches Bundesland geübt. Die drei landesspezifischen Fragen beziehen sich auf den Ort Ihres Wohnsitzes – nicht auf Ihren Geburtsort oder das Bundesland, in dem Sie arbeiten.
  3. Sprachbarriere statt Wissenslücke. Viele scheitern nicht am Inhalt, sondern an der Formulierung der Fragen. Der Test findet ausschließlich auf Deutsch statt; Wörterbücher und Übersetzungen sind nicht erlaubt.
  4. Verwechslungsanfällige Themen. Bundesrat und Bundestag, Bundespräsident und Bundeskanzler, Grundrechte und Bürgerpflichten werden besonders häufig vertauscht.

So bereiten Sie den zweiten Versuch vor

Der wirksamste Ansatz ist systematisches Wiederholen statt erneutem Durchblättern. Bewährt hat sich ein Lernplan über vier Wochen: Täglich 20 bis 30 Fragen durcharbeiten, falsch beantwortete Fragen in eine separate Liste aufnehmen und diese alle drei Tage erneut abfragen. Wer den kompletten Katalog einmal durchgearbeitet hat, sollte in der letzten Woche nur noch Probeprüfungen mit 33 zufälligen Fragen unter Zeitdruck absolvieren.

Ein Zielwert hilft bei der Selbsteinschätzung: Wer in drei aufeinanderfolgenden Probeprüfungen mindestens 28 von 33 Fragen richtig beantwortet, hat genug Puffer für die echte Prüfung. Eine Struktur für das Durcharbeiten aller Fragen finden Sie im Artikel 310 Fragen im Einbürgerungstest: Der komplette Fragenkatalog als Lernplan.

Beispielfragen aus den häufigsten Fehlerquellen

1. Wie viele Fragen müssen Sie im Einbürgerungstest mindestens richtig beantworten, um zu bestehen? a) 15 b) 17 c) 20 d) 25 Richtig: b) 17

2. Wer wählt in Deutschland den Bundeskanzler / die Bundeskanzlerin? a) das Volk direkt b) der Bundespräsident c) der Bundestag d) der Bundesrat Richtig: c) der Bundestag

3. Was ist keine staatliche Gewalt in Deutschland? a) Gesetzgebung b) Rechtsprechung c) Presse d) Verwaltung Richtig: c) Presse

4. Wie lange dauert eine Wahlperiode des Deutschen Bundestages regulär? a) 2 Jahre b) 4 Jahre c) 5 Jahre d) 6 Jahre Richtig: b) 4 Jahre

5. Welches Recht gehört zu den Grundrechten im Grundgesetz? a) Anspruch auf Arbeit b) Meinungsfreiheit c) Recht auf eine Wohnung d) Recht auf ein Auto Richtig: b) Meinungsfreiheit

Fazit

Ein nicht bestandener Einbürgerungstest kostet Zeit und 25 Euro – mehr nicht. Entscheidend ist, die Lücken systematisch zu schließen, mit dem richtigen Bundesland zu üben und vor dem zweiten Termin mehrere Probeprüfungen unter echten Bedingungen zu absolvieren. Wer so vorgeht, besteht den Test in aller Regel im zweiten Anlauf deutlich souveräner als im ersten.